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Willkommen auf unserer Immobilien - Informationsseite!

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.
Die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %).

a.
bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 6 % vom Kaufpreis,

b.
bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatskaltmieten; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien zu zahlen. Sie gelten, soweit in den jeweiligen Angeboten nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

2.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungs-ersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

3.
Die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig werden.

4.
Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien gestattet.

5.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.

6.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Michael Bernhardt – Vertrieb und Vermittlung von Bauleistungen und Immobilien unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

8.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

9.
Bei Maklerverträgen mit Kaufleuten ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand.

10. Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

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